Unsere Saarländische Verfassung
Was genau steht in der Verfassung des Saarlandes, auf die wir uns beziehen? Hier die gesamte Verfassung und ein kurzer Überblick
Von Kiliam Kaydo
Unsere Verfassung im rechtsgültigen Stand von 1953 beinhaltet*:
- Schutz der Menschenwürde (Art. 1),
Schutz der Menschenwürde (Art. 1),
- Freiheit der Person(Art. 3),
Freiheit der Person(Art. 3),
- Religionsfreiheit (Art. 4),
Religionsfreiheit (Art. 4),
- Meinungsfreiheit(Art. 5),
Meinungsfreiheit(Art. 5),
- Versammlungsfreiheit(Art. 6),
Versammlungsfreiheit(Art. 6),
- Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 12),
Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 12),
- Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 16),
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 16),
- Brief- und Postgeheimnis (Art. 17),
Brief- und Postgeheimnis (Art. 17),
- Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft (Art. 19),
Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft (Art. 19),
- Grundrechtegarantie (Art. 21),
Grundrechtegarantie (Art. 21),
- Eltern haben das Recht, Bildung und Erziehung ihrer Kinder selbst zu bestimmen, d.h. keine Schulpflicht mehr in diesem kranken System (Art. 24),
Eltern haben das Recht, Bildung und Erziehung ihrer Kinder selbst zu bestimmen, d.h. keine Schulpflicht mehr in diesem kranken System (Art. 24),
- Schutz der Jugend (Art. 25),
Schutz der Jugend (Art. 25),
- Arbeitsschutz, Recht auf Arbeit & bezahlten Urlaub (Art. 45 -48),
Arbeitsschutz, Recht auf Arbeit & bezahlten Urlaub (Art. 45 -48),
- Förderung der Kultur, des Mittelstandes und der Landwirtschaft (Art. 34, 54 und 55),
Förderung der Kultur, des Mittelstandes und der Landwirtschaft (Art. 34, 54 und 55),
- Pflege unserer Kultur und Sprache in Schulen im Geiste der Völkerversöhnung (Art. 30),
Pflege unserer Kultur und Sprache in Schulen im Geiste der Völkerversöhnung (Art. 30),
- Enteignung der größten Unternehmen bei Gemeinwohlgefährdung (Art. 51 und 52),
Enteignung der größten Unternehmen bei Gemeinwohlgefährdung (Art. 51 und 52),
- Privatisierungsverbot von Schlüsselindustrien, Bus, Bahn, Strom, Wasser u.ä. (Art. 52),
Privatisierungsverbot von Schlüsselindustrien, Bus, Bahn, Strom, Wasser u.ä. (Art. 52),
- Staatliche Bankenaufsicht, Aufsicht von Versicherungen u.ä. (Art. 53)
Staatliche Bankenaufsicht, Aufsicht von Versicherungen u.ä. (Art. 53)
u.v.m.
Insbes. auch Art. 60 und 62 der Verfassung:
„Das Saarland ist ein autonom, demokratisch und sozial geordnetes Land und wirtschaftlich an [Europa]** angeschlossen.“***
„Die oberste Gewalt geht vom Saarvolk aus.“
*Nur saarländische Staatsangehörige durften Beamte werden. Nach der Abstimmung 1955 wurden die saarl. Beamten illegal durch BRD-Deutsche ausgetauscht, was illegale Verfassungsänderungen durch BRD-Deutsche zur Folge hatte.
**Früher nur Frankreich, von uns angepasst an die heutigen Gegebenheiten.
*** Dreimal illegal durch die BRD-Putschisten abgeändert.
Hier die gesamte Original-Verfassung als PDF








Abänderungen durch die BRD-Putschisten. (Quelle: http://www.verfassungen.de/saar/index.htm)
BRD macht das Saarland schon vor seinem angeblichen Beitritt am 1.1.1957 zum Bundesland















Wir berufen uns auf UNSER Recht der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 (1) – (4); Saarl. Verf. im Rechtstand vom 23. Mai 1953!
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